E-Invocing in Belgien: E-Rechnungen inside SAP
E-Rechnungspflicht in Belgien
Verpflichtend für B2B und B2G
Belgien hat die strukturierte elektronische Rechnungsstellung sowohl für den öffentlichen Sektor als auch für den privaten B2B-Bereich verbindlich eingeführt. Die Regelungen stützen sich auf den europäischen Standard EN 16931 und das Peppol-Netzwerk. Sie dienen der Digitalisierung der Mehrwertsteuerprozesse und bereiten die Umsetzung der EU-weiten ViDA-Reform vor.
B2G E-Invoicing in Belgien
Für öffentliche Aufträge, die nach dem 1. März 2024 veröffentlicht wurden, ist die strukturierte E-Rechnung verpflichtend. Die Pflicht gilt in der Regel ab einem Auftragswert von 3.000 Euro (ohne MwSt.). Föderale öffentliche Auftraggeber verlangen die elektronische Rechnung auch unterhalb dieser Schwelle. Andere Auftraggeber können in den Vergabeunterlagen strengere Vorgaben festlegen.
Die Übermittlung erfolgt über das Peppol-Netzwerk (öffentliche Seite über die Plattform Mercurius) im Peppol-BIS-Format. Papier- und unstrukturierte PDF-Rechnungen sind nicht zulässig. Öffentliche Auftraggeber müssen strukturierte E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
Auf einen Blick
B2B E-Invoicing in Belgien
Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle in Belgien ansässigen Unternehmen für inländische B2B-Umsätze (Lieferungen und Dienstleistungen mit Leistungsort in Belgien) strukturierte elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen.
Standardformat ist Peppol BIS über das Peppol-Netzwerk. Andere EN-16931-konforme Formate sind nur bei ausdrücklichem gegenseitigem Einverständnis erlaubt. Eine menschenlesbare PDF-Kopie darf zusätzlich versendet werden, die rechtlich maßgebliche Rechnung ist jedoch die strukturierte E-Rechnung.
Die Pflicht gilt auch für Unternehmen unter der Kleinunternehmerregelung und zumindest beim Empfang auch für Unternehmen der landwirtschaftlichen Sonderregelung. Ausgenommen sind insbesondere nicht in Belgien ansässige Unternehmen ohne feste Betriebsstätte (auch bei belgischer MwSt.-Nummer), Unternehmen im Konkursverfahren sowie Unternehmen, die ausschließlich umsatzsteuerbefreite Umsätze tätigen. B2C- und grenzüberschreitende Rechnungen bleiben außerhalb des Anwendungsbereichs.
Seit Ende der Toleranzperiode bis zum 31. März 2026 gilt die volle Durchsetzung. Bei Verstößen drohen gestaffelte Bußgelder von 1.500 € bis 5.000 €. Der Vorsteuerabzug setzt grundsätzlich eine konforme strukturierte E-Rechnung voraus. Self-Billing ist über Peppol möglich.
Ausblick: E-Reporting ab 2028
Am 18. Juli 2026 hat der Ministerrat einen Vorentwurf für near-real-time E-Reporting ab dem 1. Januar 2028 genehmigt. Sowohl Lieferant als auch Kunde sollen die Rechnungsdaten separat und nahezu in Echtzeit an die Finanzverwaltung melden (5-Corner-Modell über Peppol). Das System ersetzt die bisherige jährliche Kundenliste. Die genauen technischen und inhaltlichen Details werden noch per königlichem Dekret festgelegt.
FAQ zu E-Invoicing in Belgien
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht im B2B in Belgien?
Seit dem 1. Januar 2026. Die volle Durchsetzung gilt seit dem 1. April 2026.
Gilt die E-Rechnungspflicht in Belgien auch für ausländische Unternehmen?
Nein. Unternehmen ohne Sitz oder feste Betriebsstätte in Belgien sind von der B2B-Pflicht ausgenommen – auch wenn sie eine belgische MwSt.-Nummer haben.
Dürfen in Belgien weiterhin PDF-Rechnungen versendet werden?
Nein. Für inländische B2B- und B2G-Transaktionen sind unstrukturierte PDFs und Papierrechnungen nicht mehr zulässig. Eine lesbare PDF-Kopie darf nur zusätzlich versendet werden.
Ist Peppol in Belgien zwingend vorgeschrieben?
Peppol BIS ist der Standard. Andere EN-16931-konforme Formate sind nur bei ausdrücklichem Einverständnis beider Parteien erlaubt.
Was passiert bei Nichtbeachtung der B2B-Pflicht in Belgien?
Es drohen gestaffelte Bußgelder von 1.500 bis 5.000 Euro. Zudem kann der Vorsteuerabzug gefährdet sein.
Gilt die E-Rechnungspflicht in Belgien auch für Rechnungen an Privatpersonen (B2C)?
Nein. B2C-Rechnungen und grenzüberschreitende Transaktionen sind von der Verpflichtung ausgenommen.
Wann kommt das E-Reporting in Belgien?
Ab dem 1. Januar 2028 ist near-real-time E-Reporting geplant (Vorentwurf vom Juli 2026). Beide Parteien müssen die Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung melden.
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