E-Invocing in Deutschland:

E-Rechnungen inside SAP

E-Rechnungspflicht in Deutschland

Verpflichtend für B2B und B2G

Deutschland führt die E-Rechnung im B2B-Bereich gestaffelt ein und baut dabei auf den bereits bestehenden B2G-Anforderungen auf. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen strukturierte elektronische Rechnungen empfangen können. Die Ausstellungspflicht folgt in den Jahren 2027 und 2028.

B2G E-Invoicing in Deutschland

Die strukturierte E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber ist in Deutschland bereits seit mehreren Jahren verpflichtend. Für Bundesbehörden gilt die Pflicht seit November 2020, für die meisten Landes- und Kommunalbehörden ebenfalls.

Das bevorzugte und in vielen Fällen vorgeschriebene Format ist XRechnung – ein nationaler Core Invoice Usage Specification (CIUS) auf Basis des europäischen Standards EN 16931. Die Übermittlung erfolgt in der Regel über das Peppol-Netzwerk oder über länderspezifische Portale und Plattformen.

Auch das Hybridformat ZUGFeRD wird von zahlreichen öffentlichen Stellen akzeptiert, sofern es den EN-16931-Anforderungen entspricht. Die bestehenden B2G-Regelungen bleiben von der neuen B2B-Pflicht unberührt und laufen parallel weiter.

Auf einen Blick

B2G-Pflicht Seit 2020
B2B-Pflicht Empfang seit 2025, Ausstellung ab 2027/2028
Format

XRechnung, ZUGFeRD
(EN 16931)

Netzwerk

Dezentral / Peppol

Inländische Transaktionen

Empfang & Versand verpflichtend, B2B gestaffelt ab September 2026.

Internationale Transaktionen

Noch nicht verpflichtend /
Nach Vereinbarung

Archivierung 10 Jahre

B2B E-Invoicing in Deutschland

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle in Deutschland ansässigen Unternehmen strukturierte elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen und verarbeiten können. Als E-Rechnung gelten ausschließlich strukturierte Formate, die dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen – insbesondere XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0.1). Einfache PDF-Dateien oder Papierrechnungen erfüllen die Anforderungen an eine E-Rechnung nicht mehr. Bis Ende 2026 dürfen Papierrechnungen und unstrukturierte elektronische Rechnungen noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers versendet werden.

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen, die im Vorjahr einen Umsatz von mehr als 800.000 Euro erzielt haben, strukturierte E-Rechnungen auch ausstellen. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Ausstellungspflicht für alle Unternehmen – unabhängig von der Größe und dem Umsatz. Der Austausch erfolgt dezentral; es gibt kein zentrales staatliches Clearance-System wie in Italien oder Polen. Peppol kann als Übertragungskanal genutzt werden.

Die Pflicht betrifft inländische B2B-Transaktionen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen. Nicht in Deutschland ansässige Unternehmen ohne feste Betriebsstätte sind von der Verpflichtung in der Regel nicht betroffen. Auch B2C-Rechnungen fallen nicht unter die aktuelle Regelung.

Ausblick: EU-Regulierungen (ViDA) ab 2030

Ab 2027 und 2028 wird die Ausstellungspflicht schrittweise auf alle Unternehmen ausgeweitet. Parallel dazu bereitet sich Deutschland auf die EU-weiten Digital Reporting Requirements (ViDA) ab Juli 2030 vor. Eine mögliche Einführung von E-Reporting wird derzeit diskutiert.

FAQ zu E-Invoicing in Deutschland

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht im B2B in Deutschland?

Der Empfang ist seit dem 1. Januar 2025 für alle Unternehmen verpflichtend. Die Ausstellungspflicht beginnt am 1. Januar 2027 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro und am 1. Januar 2028 für alle übrigen Unternehmen.

Gilt die E-Rechnungspflicht in Deutschland auch für ausländische Unternehmen?

Nein. Unternehmen ohne Sitz oder feste Betriebsstätte in Deutschland sind von der Pflicht in der Regel ausgenommen.

Dürfen in Deutschland weiterhin PDF-Rechnungen versendet werden?

Bis zum 31. Dezember 2026 noch mit Zustimmung des Empfängers. Ab 2027 bzw. 2028 sind nur noch strukturierte Formate (XRechnung oder ZUGFeRD) zulässig.

Welche Formate sind in Deutschland erlaubt?

Die wichtigsten zulässigen Formate sind XRechnung und ZUGFeRD (EN-16931-konform). Peppol BIS kann als Übertragungskanal genutzt werden.

Was passiert bei Nichtbeachtung der E-Rechnungspflicht in Deutschland?

Die Rechnung gilt unter Umständen nicht als ordnungsgemäß ausgestellt. Es drohen steuerliche Nachteile und mögliche Bußgelder.

Gilt die E-Rechnungspflicht in Deutschland auch für Rechnungen an Privatpersonen (B2C)?

Nein. Die aktuelle Pflicht betrifft nur den B2B-Bereich.

Wie geht es mit der E-Rechnungspflicht in Deutschland weiter?

Ab 2027 und 2028 wird die Ausstellungspflicht auf alle Unternehmen ausgeweitet. Ab Juli 2030 greifen zusätzlich die EU-weiten Digital Reporting Requirements (ViDA).

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