E-Invocing in Frankreich:
E-Rechnungen inside SAP
E-Rechnungspflicht in Frankreich
Verpflichtend für B2B und B2G
Frankreich führt ab September 2026 eine gestaffelte E-Rechnungspflicht für den B2B-Bereich ein und baut dabei auf dem bereits bestehenden B2G-System auf. Die Reform umfasst sowohl die strukturierte elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) als auch die Übermittlung von Transaktions- und Zahlungsdaten an die Finanzverwaltung (E-Reporting).
B2G E-Invoicing in Frankreich
Die strukturierte E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber ist in Frankreich bereits seit 2020 für alle Unternehmensgrößen verpflichtend. Die Übermittlung erfolgt über die staatliche Plattform Chorus Pro, die von der AIFE betrieben wird.
Akzeptierte Formate sind unter anderem Factur-X, UBL und CII. Chorus Pro bleibt auch nach dem Start der B2B-Reform die zentrale und verbindliche Plattform für Rechnungen an den öffentlichen Sektor (Staat, Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen, Krankenhäuser etc.).
Lieferanten können künftig zwischen dem direkten Versand über Chorus Pro und dem Versand über eine zertifizierte private Plattform (PA) wählen, wobei Chorus Pro die Rechnung an die öffentliche Stelle weiterleitet.
Auf einen Blick
B2B E-Invoicing in Frankreich
Ab dem 1. September 2026 müssen alle in Frankreich ansässigen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen strukturierte elektronische Rechnungen empfangen können, unabhängig von ihrer Größe. Gleichzeitig sind große Unternehmen und Unternehmen mittlerer Größe (ETI) verpflichtet, ihre inländischen B2B-Rechnungen elektronisch auszustellen und die entsprechenden Daten (E-Reporting) an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Ab dem 1. September 2027 gilt die Ausstellungspflicht und das E-Reporting auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen. Die Rechnungen müssen in strukturierten Formaten (Factur-X, UBL 2.1 oder CII) über eine zertifizierte Plattform (Plateforme Agréée / PA) laufen. Ein einfaches PDF per E-Mail ist nicht mehr ausreichend.
Die Pflicht gilt für inländische B2B-Transaktionen zwischen in Frankreich ansässigen Unternehmen. Für B2C- und bestimmte internationale Transaktionen ist E-Reporting vorgeschrieben. Nicht in Frankreich ansässige Unternehmen ohne feste Niederlassung sind in der Regel von der Ausstellungspflicht ausgenommen (mit Ausnahme bestimmter E-Reporting-Verpflichtungen).
Ausblick: EU-Regulierungen (ViDA) ab 2030
Die Reform startet gestaffelt und wird von einer Soft-Landing-Phase begleitet. Ab Juli 2030 greifen zusätzlich die EU-weiten Digital Reporting Requirements (ViDA) für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen.
FAQ zu E-Invoicing in Frankreich
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht im B2B in Frankreich?
Ab dem 1. September 2026 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Große Unternehmen und ETI müssen ab diesem Datum auch ausstellen. Für KMU und Kleinstunternehmen gilt die Ausstellungspflicht ab dem 1. September 2027.
Gilt die E-Rechnungspflicht in Frankreich auch für ausländische Unternehmen?
Unternehmen ohne Sitz oder feste Niederlassung in Frankreich sind von der Ausstellungspflicht in der Regel ausgenommen. Bestimmte E-Reporting-Verpflichtungen können jedoch greifen.
Dürfen in Frankreich weiterhin PDF-Rechnungen versendet werden?
Nein. Ab dem jeweiligen Go-Live-Datum sind unstrukturierte PDFs und Papierrechnungen für inländische B2B-Transaktionen nicht mehr zulässig. Es müssen strukturierte Formate (Factur-X, UBL oder CII) verwendet werden.
Welches Netzwerk bzw. welche Plattform wird in Frankreich verwendet?
Für B2G-Rechnungen bleibt Chorus Pro die zentrale Plattform. Für B2B-Rechnungen müssen zertifizierte private Plattformen (Plateformes Agréées / PA) genutzt werden.
Was passiert bei Nichtbeachtung der E-Rechnungspflicht in Frankreich?
Es drohen Bußgelder (u. a. pro nicht konformer Rechnung und für fehlendes E-Reporting). In der Startphase wird eine Soft-Landing-Politik angewendet.
Gilt die E-Rechnungspflicht in Frankreich auch für Rechnungen an Privatpersonen (B2C)?
Für B2C-Transaktionen besteht keine E-Invoicing-Pflicht. Stattdessen ist E-Reporting der Transaktionsdaten vorgeschrieben.
Wie geht es mit der E-Rechnungspflicht in Frankreich weiter?
Ab dem 1. September 2027 gilt die volle Ausstellungspflicht auch für KMU und Kleinstunternehmen. Ab Juli 2030 kommen zusätzlich die EU-weiten Digital Reporting Requirements (ViDA) für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen hinzu.
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