E-Invocing in Italien: E-Rechnungen inside SAP

E-Rechnungspflicht in Italien

Verpflichtend für B2B und B2G

Italien war das erste EU-Land mit einer flächendeckenden B2B-E-Rechnungspflicht und betreibt seit Jahren ein zentrales Clearance-Modell. Alle inländischen Rechnungen müssen über das Sistema di Interscambio (SdI) der Agenzia delle Entrate laufen. Die Rechnung gilt erst nach erfolgreicher Validierung durch das SdI als rechtlich ausgestellt.

B2G E-Invoicing in Italien

Die strukturierte E-Rechnung ist seit Juni 2014 für die Zentralverwaltung und seit dem 31. März 2015 für alle öffentlichen Verwaltungen (inkl. regionale und kommunale Stellen) verpflichtend.Lieferanten müssen Rechnungen im FatturaPA-XML-Format über das SdI übermitteln.

Der IPA-/CUU-Code des Empfängers ist zwingend erforderlich, damit die Rechnung korrekt zugestellt werden kann. Für B2G-Rechnungen ist in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur notwendig. Das SdI validiert die Rechnung und leitet sie an die zuständige öffentliche Stelle weiter. Papier- und unstrukturierte PDF-Rechnungen werden nicht akzeptiert.

Auf einen Blick

B2G-Pflicht Seit 31.03.2015
B2B-Pflicht Seit 01.01.2024
Format

FatturaPA XML

Netzwerk Sistema di Interscambio (SdI)
Inländische Transaktionen

Empfang & Versand verpflichtend, keine Ausnahmen

Internationale Transaktionen

Reporting via SdI (seit 07/2022); Ausstellung optional

Archivierung 10 Jahre

B2B E-Invoicing in Italien

Seit dem 1. Januar 2019 müssen alle in Italien ansässigen oder etablierten mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen für inländische B2B-Transaktionen strukturierte elektronische Rechnungen über das SdI ausstellen und empfangen. Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Pflicht ohne Ausnahme auch für Forfettari und Kleinstunternehmen – es gibt keine Umsatzschwellen mehr.

Das verbindliche Format ist FatturaPA XML (aktuelle technische Spezifikationen v1.9.1 seit 15. Mai 2026). Papier- und unstrukturierte PDF-Rechnungen sind für inländische B2B-Transaktionen nicht zulässig. Die Rechnung wird erst nach positiver Rückmeldung des SdI rechtsgültig.

Auch B2C-Rechnungen sind grundsätzlich seit 2019 elektronisch über das SdI zu übermitteln (mit Ausnahmen, z. B. bestimmte Gesundheitsleistungen, die über das STS-System laufen). Nicht in Italien ansässige Unternehmen ohne feste Betriebsstätte sind von der inländischen Ausstellungspflicht in der Regel befreit.

Ausblick: EU-Regulierungen (ViDA) ab 2030

Die aktuelle EU-Ausnahmegenehmigung für das italienische SdI-Modell läuft am 31. Dezember 2027 aus. Ab Juli 2030 greifen die EU-weiten Digital Reporting Requirements (ViDA) für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen. Die nationale Angleichung ist bis Ende 2034 vorgesehen.

FAQ zu E-Invoicing in Italien

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht im B2B in Italien?

Seit dem 1. Januar 2019. Seit dem 1. Januar 2024 gilt sie ohne Ausnahme auch für Forfettari und Kleinstunternehmen.

Gilt die E-Rechnungspflicht in Italien auch für ausländische Unternehmen?

Nein. Unternehmen ohne Sitz oder feste Betriebsstätte in Italien sind von der inländischen Ausstellungspflicht in der Regel befreit.

Dürfen in Italien weiterhin PDF-Rechnungen versendet werden?

Nein. Für inländische B2B- und B2G-Transaktionen sind unstrukturierte PDFs und Papierrechnungen nicht zulässig. Die Rechnung muss im FatturaPA-XML-Format über das SdI laufen.

Welches Netzwerk bzw. welche Plattform wird in Italien verwendet?

Alle inländischen E-Rechnungen müssen über das Sistema di Interscambio (SdI) der Agenzia delle Entrate übermittelt werden. Erst nach erfolgreicher Validierung durch das SdI gilt die Rechnung als ausgestellt.

Was passiert bei Nichtbeachtung der E-Rechnungspflicht in Italien?

Die Rechnung wird vom SdI abgelehnt und gilt als nicht ausgestellt. Es drohen Bußgelder und der Verlust des Vorsteuerabzugs.

Gilt die E-Rechnungspflicht in Italien auch für Rechnungen an Privatpersonen (B2C)?

Ja, grundsätzlich seit 2019. Es gibt Ausnahmen (z. B. bestimmte Gesundheitsleistungen, die über das STS-System laufen).

Wie geht es mit der E-Rechnungspflicht in Italien weiter?

Die aktuelle EU-Ausnahmegenehmigung für das SdI läuft am 31. Dezember 2027 aus. Ab Juli 2030 greifen die EU-weiten Digital Reporting Requirements (ViDA) für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen.

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