E-Invocing in den Niederlanden:
E-Rechnungen inside SAP
E-Rechnungspflicht in den Niederlanden
Verpflichtend für B2G
Die Niederlande gehören zu den Ländern mit hoher freiwilliger E-Rechnungsnutzung, haben aber bisher keine allgemeine B2B-Pflicht eingeführt. Verpflichtend ist die strukturierte E-Rechnung lediglich im öffentlichen Sektor (B2G). Für den privaten Geschäftsverkehr wird eine nationale Pflicht im Rahmen der EU-weiten ViDA-Regelungen vorbereitet.
B2G E-Invoicing in den Niederlanden
Die strukturierte E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber ist in den Niederlanden seit dem 1. Januar 2017 für Lieferungen an die Zentralregierung und seit dem 18. April 2019 für alle öffentlichen Beschaffungsstellen (Gemeinden, Provinzen, Wasserbehörden usw.) verpflichtend.
Das bevorzugte Format ist Peppol BIS bzw. das nationale SI-UBL (EN 16931-konform). Die Übermittlung erfolgt über das Peppol-Netzwerk oder Digipoort. Öffentliche Stellen müssen strukturierte E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
Auf einen Blick
B2B E-Invoicing in den Niederlanden
Im B2B-Bereich besteht in den Niederlanden derzeit keine allgemeine E-Rechnungspflicht. Unternehmen können weiterhin Papierrechnungen oder unstrukturierte PDF-Rechnungen verwenden, sofern der Empfänger zustimmt. Die freiwillige Nutzung strukturierter E-Rechnungen über Peppol ist jedoch sehr hoch und wird von vielen großen Unternehmen bereits erwartet.
Die niederländische Regierung arbeitet an einer nationalen B2B-E-Rechnungspflicht im Einklang mit der EU-weiten ViDA-Initiative. Ein Beratungsbericht empfiehlt die Einführung einer Peppol-basierten Pflicht für inländische B2B-Transaktionen (voraussichtlich ab ca. 2030). Entwurf und endgültige Entscheidung stehen noch aus; eine öffentliche Konsultation ist für Ende 2026 vorgesehen.
Ausblick: EU-Regulierungen (ViDA) ab 2030
Ab dem 1. Juli 2030 greifen die EU-weiten Digital Reporting Requirements (ViDA) für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen. Die Niederlande werden voraussichtlich parallel oder kurz zuvor eine nationale B2B-Pflicht einführen.
FAQ zu E-Invoicing in den Niederlanden
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht im B2B in den Niederlanden?
Derzeit gibt es keine allgemeine B2B-Pflicht. Eine nationale Regelung wird im Rahmen von ViDA vorbereitet und ist voraussichtlich ab ca. 2030 zu erwarten.
Gilt die E-Rechnungspflicht in den Niederlanden auch für ausländische Unternehmen?
Bei Lieferungen an niederländische öffentliche Auftraggeber müssen auch ausländische Lieferanten strukturierte E-Rechnungen einreichen.
Dürfen in den Niederlanden weiterhin PDF-Rechnungen versendet werden?
Ja. Im B2B-Bereich sind PDF- und Papierrechnungen weiterhin zulässig.
Welches System wird in den Niederlanden verwendet?
Für B2G und freiwillige B2B-Transaktionen das Peppol-Netzwerk (SI-UBL / Peppol BIS).
Was passiert bei Nichtbeachtung der E-Rechnungspflicht in den Niederlanden?
Bei B2G-Aufträgen können Rechnungen zurückgewiesen werden, wenn sie nicht strukturiert und elektronisch eingereicht werden.
Gilt die E-Rechnungspflicht in den Niederlanden auch für Rechnungen an Privatpersonen (B2C)?
Nein. Es gibt keine B2C-E-Rechnungspflicht.
Wie geht es mit der E-Rechnungspflicht in den Niederlanden weiter?
Ab Juli 2030 greifen die EU-weiten ViDA-Anforderungen. Parallel wird eine nationale B2B-Pflicht vorbereitet.
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