E-Invocing in Norwegen:

E-Rechnungen inside SAP

E-Rechnungspflicht in Norwegen

Verpflichtend für B2B und B2G

Norwegen führt die E-Rechnung im B2B-Bereich gestaffelt ein und baut dabei auf dem bereits seit Langem bestehenden B2G-System auf. Das Parlament hat die gesetzlichen Grundlagen im Juni 2026 verabschiedet. Die Ausstellungspflicht beginnt 2027, die Empfangspflicht und die digitale Buchführung folgen 2030.

B2G E-Invoicing in Norwegen

Die strukturierte E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber ist in Norwegen bereits seit dem 2. April 2019 verpflichtend. Alle Lieferanten müssen Rechnungen im Format EHF 3.0 (norwegische CIUS von Peppol BIS 3.0) über das Peppol-Netzwerk einreichen.

Öffentliche Stellen sind verpflichtet, EN-16931-konforme E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Diese Pflicht bleibt von den neuen B2B-Regelungen unberührt.

Auf einen Blick

B2G-Pflicht Seit 2019
B2B-Pflicht Ausstellung 2027, Empfang 2030
Format

EHF 3.0 / Peppol BIS

Netzwerk

Peppol (über ELMA)

Inländische Transaktionen

Verpflichtend ab entsprechendem Stichtag

Internationale Transaktionen

Nach Vereinbarung

Archivierung 5-10 Jahre

B2B E-Invoicing in Norwegen

Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle buchführungspflichtigen Unternehmen in Norwegen strukturierte elektronische Rechnungen an andere buchführungspflichtige Unternehmen ausstellen, sofern der Empfänger im nationalen Empfängerregister ELMA (Elektronisk Mottakeradresseregister) eingetragen ist. PDF- und Papierrechnungen sind in diesen Fällen nicht mehr zulässig.

Ab dem 1. Januar 2030 wird die Empfangspflicht für alle betroffenen Unternehmen verbindlich. Gleichzeitig müssen Unternehmen ein digitales Buchführungssystem nutzen, das E-Rechnungen automatisiert verarbeiten kann. Das erwartete Format ist EHF 3.0 / Peppol BIS. Die genauen technischen Spezifikationen werden noch von der Steuerverwaltung (Skatteetaten) festgelegt.

Kleine Unternehmen mit einem Umsatz unter 50.000 NOK sowie bestimmte Sonderfälle (z. B. Banken, Versicherungen) können von Ausnahmen profitieren.

Ausblick: EU-Regulierungen (ViDA) ab 2030

Ab 2030 greifen die vollen Anforderungen an Empfang und digitale Buchführung. Parallel dazu bereitet sich Norwegen auf die EU-weiten Digital Reporting Requirements (ViDA) ab Juli 2030 vor. Auch wenn Norwegen kein EU-Mitglied ist, ist es dennoch eng mit dem EU-Binnenmarkt verbunden.

FAQ zu E-Invoicing in Norwegen

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht im B2B in Norwegen?

Ausstellungspflicht ab dem 1. Januar 2027 (wenn der Empfänger in ELMA registriert ist). Empfangspflicht und digitale Buchführung ab dem 1. Januar 2030.

Gilt die E-Rechnungspflicht in Norwegen auch für ausländische Unternehmen?

Die Pflicht betrifft buchführungspflichtige Unternehmen in Norwegen. Ausländische Unternehmen ohne entsprechende Verpflichtung sind in der Regel ausgenommen.

Dürfen in Norwegen weiterhin PDF-Rechnungen versendet werden?

Ab 2027 nicht mehr an Empfänger, die in ELMA registriert sind. Ab 2030 entfällt diese Möglichkeit weitgehend.

Welches System wird in Norwegen verwendet?

Das Peppol-Netzwerk mit dem nationalen Format EHF 3.0 und dem Empfängerregister ELMA.

Was passiert bei Nichtbeachtung der E-Rechnungspflicht in Norwegen?

Es drohen Sanktionen nach den buchführungsrechtlichen Vorschriften. Die genauen Bußgelder werden noch spezifiziert.

Gilt die E-Rechnungspflicht in Norwegen auch für Rechnungen an Privatpersonen (B2C)?

Nein. Die aktuelle Regelung betrifft nur den B2B-Bereich.

Wie geht es mit der E-Rechnungspflicht in Norwegen weiter?

Ab 2030 greifen Empfangspflicht und digitale Buchführung. Gleichzeitig rücken die EU-weiten ViDA-Anforderungen näher, die auch für Norwegen aufgrund des Handels mit EU-Mitgliedsländern relevant sind.

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