E-Invocing in Österreich:

E-Rechnungen inside SAP

E-Rechnungspflicht in Österreich

Verpflichtend für B2G

Österreich gehört zu den frühen Anwendern der E-Rechnung im öffentlichen Bereich, hat jedoch bisher keine allgemeine B2B-Pflicht eingeführt. Die Regelungen unterscheiden sich daher klar von Ländern wie Deutschland, Belgien oder Italien.

B2G E-Invoicing in Österreich

Seit dem 1. Januar 2014 ist die strukturierte E-Rechnung für alle Lieferungen und Leistungen an den Bund verpflichtend. Rechtsgrundlage sind das IKT-Konsolidierungsgesetz sowie die E-Rechnungsverordnung.

Die Rechnungen müssen im strukturierten Format ebInterface oder als Peppol BIS (UBL) eingereicht werden. Die Übermittlung erfolgt über das Unternehmensserviceportal (USP) bzw. e-rechnung.gv.at oder über das Peppol-Netzwerk.

Für Länder, Gemeinden und andere nachgeordnete öffentliche Stellen ist die E-Rechnung derzeit nicht flächendeckend verpflichtend, wird aber von vielen Stellen bereits akzeptiert.

Auf einen Blick

B2G-Pflicht Seit 2014 (Bund)
B2B-Pflicht
Format

ebInterface,
Peppol BIS

Netzwerk

Peppol oder USP / e-rechnung.gv.at

Inländische Transaktionen

Empfang & Versand an den Bund verpflichtend

Internationale Transaktionen

In der Regel über Peppol

Archivierung 7 Jahre

B2B E-Invoicing in Österreich

Im rein privaten Geschäftsverkehr (B2B) besteht in Österreich keine allgemeine E-Rechnungspflicht. Unternehmen können weiterhin Papierrechnungen oder unstrukturierte PDF-Rechnungen verwenden, sofern der Empfänger zustimmt. Strukturierte E-Rechnungen (z. B. über Peppol) sind freiwillig möglich und werden von vielen Unternehmen bereits genutzt.

Es gibt derzeit keine konkreten Pläne oder gesetzliche Vorlagen für eine nationale B2B-E-Rechnungspflicht. Die Entwicklung wird vor allem durch die EU-weite ViDA-Initiative getrieben. Nicht in Österreich ansässige Unternehmen ohne feste Betriebsstätte unterliegen der B2G-Pflicht, wenn sie an den Bund liefern oder Leistungen erbringen.

Ausblick: EU-Regulierungen (ViDA) ab 2030

Der wichtigste nächste Meilenstein ist die EU-weite Einführung der Digital Reporting Requirements (ViDA) ab 1. Juli 2030 für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen. Ob Österreich darüber hinaus eine nationale B2B-Pflicht einführt, ist derzeit offen.

FAQ zu E-Invoicing in Österreich

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht im B2B in Österreoch?

Es gibt derzeit keine allgemeine B2B-E-Rechnungspflicht in Österreich.

Gilt die E-Rechnungspflicht in Österreich auch für ausländische Unternehmen?

Ja, wenn sie an den Bund liefern oder Leistungen erbringen. Dann gilt die B2G-Pflicht. Ansonsten gilt keine B2B-Pflicht zum E-Invoicing.

Dürfen in Österreich weiterhin PDF-Rechnungen versendet werden?

Ja. Im B2B-Bereich sind PDF- und Papierrechnungen weiterhin zulässig.

Welche Formate sind in Österreich für den Bund erlaubt?

Ausschließlich strukturierte Formate: ebInterface und Peppol BIS.
XRechnung und ZUGFeRD werden vom Bund nicht akzeptiert.

Was passiert bei Nichtbeachtung der E-Rechnungspflicht in Österreich?

Bei Rechnungen an den Bund werden nicht strukturierte Rechnungen in der Regel zurückgewiesen und gelten als nicht eingegangen. Sie müssen deshalb neu ausgestellt werden.

Gilt die E-Rechnungspflicht in Österreich auch für Rechnungen an Privatpersonen (B2C)?

Nein. Es gibt keine B2C-E-Rechnungspflicht.

Wie geht es mit der E-Rechnungspflicht in Österreich weiter?

Der nächste verbindliche Schritt ist die EU-weite ViDA-Regelung ab dem 1. Juli 2030 für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen. Eine nationale B2B-Pflicht ist derzeit nicht geplant.

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