E-Invocing in Portugal:
E-Rechnungen inside SAP
E-Rechnungspflicht in Portugal
Verpflichtend für B2G und strenge Anforderungen an B2B
Portugal verfolgt einen anderen Ansatz als viele europäische Länder: Es gibt keine allgemeine B2B-E-Rechnungspflicht im Sinne eines Clearance- oder Peppol-Systems. Stattdessen setzt das Land auf strenge digitale Kontrollmechanismen (zertifizierte Software, ATCUD, QR-Code und SAF-T-Reporting). Für den öffentlichen Sektor (B2G) ist die strukturierte E-Rechnung jedoch bereits flächendeckend verpflichtend.
B2G E-Invoicing in Portugal
Die strukturierte E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber ist in Portugal seit 2021 für große Unternehmen und seit dem 1. Januar 2026 für alle Lieferanten, einschließlich KMU und Kleinstunternehmen, verpflichtend.
Das vorgeschriebene Format ist CIUS-PT (nationale Anpassung von EN 16931, basierend auf UBL oder CII). Die Übermittlung erfolgt über die Plattform FE-AP (Fatura Eletrónica na Administração Pública) oder andere von der Steuerbehörde (AT) akzeptierte Kanäle.
Bis Ende 2026 wird PDF in bestimmten Fällen noch toleriert, danach ist die strukturierte Form verbindlich.
Auf einen Blick
B2B E-Invoicing in Portugal
Im B2B-Bereich besteht in Portugal theoretisch keine allgemeine Pflicht zur strukturierten E-Rechnung. Unternehmen dürfen weiterhin Papier-, PDF- oder strukturierte Rechnungen verwenden, sofern der Empfänger zustimmt. Allerdings gelten strenge formale Anforderungen:
- Alle Rechnungen müssen mit von der portugiesischen Steuerbehörde (AT) zertifizierter Software ausgestellt werden.
- Jede Rechnung muss einen ATCUD (Unique Document Code) und einen QR-Code enthalten.
- Die Rechnungsdaten sind monatlich über den SAF-T (Billing) an die Finanzverwaltung zu melden.
Ab dem 1. Januar 2027 benötigen PDF-Rechnungen zusätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur (QES), um als elektronische Rechnung anerkannt zu werden. Strukturierte Formate oder zertifizierte EDI-Verfahren sind von dieser Anforderung ausgenommen.
Ausblick: EU-Regulierungen (ViDA) ab 2030
Portugal bereitet sich auf die EU-weiten Digital Reporting Requirements (ViDA) ab Juli 2030 vor. Eine allgemeine nationale B2B-E-Rechnungspflicht ist derzeit nicht geplant, die bestehenden Kontrollmechanismen (ATCUD, SAF-T, QES) werden jedoch weiter ausgebaut.
FAQ zu E-Invoicing in Deutschland
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht im B2B in Portugal?
Es gibt keine allgemeine strukturierte B2B-E-Rechnungspflicht. Es gelten jedoch strenge Anforderungen an ausgestellte Rechnungen: Verwendete Software, ATCUD, QR-Code und SAF-T-Reporting.
Gilt die E-Rechnungspflicht in Portugal auch für ausländische Unternehmen?
Ja, wenn sie in Portugal mehrwertsteuerlich registriert sind. Dann müssen sie zertifizierte Software und ATCUD verwenden.
Dürfen in Portugal weiterhin PDF-Rechnungen versendet werden?
Ja, bis zum 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 benötigen PDF-Rechnungen eine qualifizierte elektronische Signatur (QES).
Welche Formate sind in Portugal für den öffentlichen Sektor erlaubt?
Für B2G-Rechnungen ist das strukturierte Format CIUS-PT vorgeschrieben.
Was passiert bei Nichtbeachtung der Anforderungen in Portugal?
Es drohen Bußgelder wenn Anforderungen bzgl. ATCUD oder SAF-T-Reporting nicht umgesetzt werden oder mit nicht zertifizierter Software gearbeitet wird.
Gilt die E-Rechnungspflicht in Portugal auch für Rechnungen an Privatpersonen (B2C)?
Es gibt keine strukturierte B2C-Pflicht. Die Anforderungen an ATCUD, QR-Code und zertifizierte Software gelten jedoch auch hier.
Wie geht es mit der E-Rechnungspflicht in Portugal weiter?
Ab 2027 wird die QES für PDF-Rechnungen verpflichtend. Ab Juli 2030 greifen zusätzlich die EU-weiten ViDA-Anforderungen für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen.
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