E-Invocing in Rumänien:
E-Rechnungen inside SAP
E-Rechnungspflicht in Rumänien
Verpflichtend für B2B und B2G
Rumänien hat mit dem RO e-Factura-System eines der am weitesten fortgeschrittenen Clearance-Modelle in Europa eingeführt. Seit 2024 ist die strukturierte E-Rechnung für den Großteil der inländischen B2B-Transaktionen verpflichtend. Das System wird von der Steuerbehörde ANAF betrieben und erfordert die Übermittlung jeder Rechnung zur Validierung, bevor sie als ausgestellt gilt.
B2G E-Invoicing in Rumänien
Die strukturierte E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber ist in Rumänien bereits seit dem 1. Juli 2022 verpflichtend. Alle Lieferanten müssen Rechnungen im Format RO_CIUS (nationale Anpassung von EN 16931, basierend auf UBL 2.1) über die zentrale Plattform RO e-Factura einreichen.
Die Pflicht gilt für sämtliche öffentlichen Einrichtungen und bleibt von den B2B-Regelungen unberührt.
Auf einen Blick
B2B E-Invoicing in Rumänien
Seit dem 1. Januar / 1. Juli 2024 müssen alle in Rumänien ansässigen oder etablierten mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen strukturierte elektronische Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen über RO e-Factura ausstellen und empfangen. Die Rechnung muss im Format RO_CIUS innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Ausstellung an das System übermittelt werden. Erst nach erfolgreicher Validierung und Vergabe eines Index durch ANAF gilt die Rechnung als rechtsgültig.
Für kleine und Kleinstunternehmen (Jahresumsatz unter 500.000 €) galt bis zum 1. Juli 2026 eine Übergangsregelung mit eingeschränkter Durchsetzung. Seit diesem Datum gelten die vollen Sanktionen für alle Unternehmen. Papier- und unstrukturierte PDF-Rechnungen sind für inländische B2B-Transaktionen nicht mehr zulässig.
Für bestimmte B2C-Transaktionen (z. B. an Privatpersonen, die sich nur mit CNP identifizieren) besteht seit 2026 keine generelle Übermittlungspflicht mehr über RO e-Factura, sofern der Empfänger nicht optional im Register eingetragen ist.
Ausblick: EU-Regulierungen (ViDA) ab 2030
Rumänien bereitet sich auf die EU-weiten Digital Reporting Requirements (ViDA) ab Juli 2030 vor. Das bestehende RO e-Factura-System wird voraussichtlich an die kommenden EU-Anforderungen angepasst.
FAQ zu E-Invoicing in Rumänien
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht im B2B in Rumänien?
Seit 2024 für alle ansässigen Unternehmen. Für kleine Unternehmen (Umsatz unter 500.000 €) gilt die volle Durchsetzung seit dem 1. Juli 2026.
Gilt die E-Rechnungspflicht in Rumänien auch für ausländische Unternehmen?
Ausländische Unternehmen mit fester Betriebsstätte in Rumänien sind betroffen. Rein ausländische Unternehmen ohne Niederlassung sind in der Regel ausgenommen.
Dürfen in Rumänien weiterhin PDF-Rechnungen versendet werden?
Nein. Für inländische B2B-Transaktionen sind nur noch strukturierte Rechnungen über RO e-Factura zulässig.
Welches System wird in Rumänien verwendet?
Das zentrale Clearance-System RO e-Factura der Steuerbehörde ANAF.
Was passiert bei Nichtbeachtung der E-Rechnungspflicht in Rumänien?
Es drohen Bußgelder (u. a. 15 % des Rechnungswerts bei Ausstellung außerhalb des Systems) sowie weitere administrative Sanktionen.
Gilt die E-Rechnungspflicht in Rumänien auch für Rechnungen an Privatpersonen (B2C)?
In der Regel nein, wenn der Empfänger sich nur mit CNP identifiziert und nicht optional im RO e-Factura-Register eingetragen ist.
Wie geht es mit der E-Rechnungspflicht in Rumänien weiter?
Das System ist bereits voll im Einsatz. Ab Juli 2030 kommen zusätzlich die EU-weiten ViDA-Anforderungen für grenzüberschreitende Transaktionen hinzu.
Individuelle Beratung zu internationalem E-Invoicing in SAP
Mit unseren SAP-integrierten Lösungen erfüllen Sie die rumänische E-Rechnungspflicht für B2B und B2G vollständig und rechtssicher direkt in Ihrem SAP-System. Von der Erstellung und dem Versand bis zum Empfang strukturierter E-Rechnungen über Peppol. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie wir Ihre konkreten Anforderungen optimal umsetzen.
Jetzt direkt anfragen!
Ihr Ansprechpartner
Johanna Tresp
Sales Executive flowDOCS
+49 7244 7080 217
johanna.tresp@abilis.de