E-Invocing in der Schweiz:

E-Rechnungen inside SAP

E-Rechnungspflicht in der Schweiz

Verpflichtend für B2G auf Bundesebene

Die Schweiz verfolgt einen zurückhaltenden Ansatz bei der E-Rechnung. Eine allgemeine B2B-Pflicht gibt es nicht und ist derzeit auch nicht geplant. Verpflichtend ist die strukturierte E-Rechnung lediglich im öffentlichen Sektor (B2G) auf Bundesebene. Gleichzeitig ist die freiwillige Nutzung elektronischer Rechnungen insbesondere über eBill sehr weit verbreitet.

B2G E-Invoicing in der Schweiz

Seit dem 1. Januar 2016 müssen Lieferanten der Bundesverwaltung strukturierte elektronische Rechnungen einreichen, wenn der Auftragswert CHF 5.000 oder mehr beträgt. Die Übermittlung erfolgt in der Regel über zertifizierte Plattformen oder das Peppol-Netzwerk. Viele Kantone und Gemeinden haben eigene Regelungen eingeführt, sodass die Anforderungen je nach öffentlichem Auftraggeber variieren können. Die Bundesverwaltung akzeptiert EN-16931-konforme Formate.

Auf einen Blick

B2G-Pflicht Seit 01.01.2016 auf Bundesebene, ab 5000 CHF
B2B-Pflicht Keine, aber freiwillig stark verbreitet
Format

eBill, swissDIGIN, ZUGFeRD, Peppol

Netzwerk

eBill, Peppol, bilaterale Lösungen

Inländische Transaktionen

Für B2B freiwillig

Internationale Transaktionen

Für B2B nach Vereinbarung

Archivierung 10 Jahre

B2B E-Invoicing in der Schweiz

Im B2B-Bereich besteht in der Schweiz keine allgemeine E-Rechnungspflicht. Unternehmen können weiterhin Papierrechnungen oder unstrukturierte PDF-Rechnungen verwenden. Die freiwillige Nutzung strukturierter E-Rechnungen ist jedoch hoch, insbesondere über das nationale System eBill (betrieben von SIX) sowie über Formate wie swissDIGIN, ZUGFeRD/Factur-X oder Peppol BIS. Viele größere Unternehmen und internationale Konzerne erwarten von ihren Lieferanten bereits elektronische Rechnungen.

Es gibt derzeit keine konkreten Pläne für eine nationale B2B-E-Rechnungspflicht. Die Schweiz ist nicht an die EU-weiten ViDA-Regelungen gebunden.

Ausblick: E-Rechnungspflicht für B2B in der Schweiz?

Die Schweiz bleibt bei der E-Rechnung auf dem freiwilligen und marktorientierten Weg. Die hohe Verbreitung von eBill und QR-Rechnungen sorgt bereits heute für einen hohen Digitalisierungsgrad. Eine gesetzliche B2B-Pflicht ist kurz- bis mittelfristig nicht zu erwarten.

FAQ zu E-Invoicing in der Schweiz

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht im B2B in der Schweiz?

Es gibt keine allgemeine B2B-E-Rechnungspflicht in der Schweiz, aber die Nutzung von entsprechenden E-Rechnungen ist auf freiwilliger Basis ist sehr verbreitet.

Gilt die E-Rechnungspflicht in der Schweiz auch für ausländische Unternehmen?

Bei Lieferungen an die Bundesverwaltung (ab CHF 5.000) müssen auch ausländische Lieferanten strukturierte E-Rechnungen einreichen.

Dürfen in der Schweiz weiterhin PDF-Rechnungen versendet werden?

Ja. Im B2B-Bereich sind PDF- und Papierrechnungen weiterhin zulässig, werden aber mehr und mehr durch elektronische Rechnungen ersetzt.

Welche Formate werden in der Schweiz häufig verwendet?

Besonders verbreitet sind eBill, swissDIGIN, ZUGFeRD/Factur-X und Peppol BIS.

Was passiert bei Nichtbeachtung der E-Rechnungspflicht in der Schweiz?

Bei B2G-Aufträgen der Bundesverwaltung können Rechnungen zurückgewiesen werden, wenn sie nicht elektronisch und strukturiert eingereicht werden.

Gilt die E-Rechnungspflicht in der Schweiz auch für Rechnungen an Privatpersonen (B2C)?

Nein. Es gibt keine B2C-E-Rechnungspflicht.

Wie geht es mit der E-Rechnungspflicht in der Schweiz weiter?

Eine nationale B2B-Pflicht ist derzeit nicht geplant. Die freiwillige Nutzung (vor allem über eBill) wird weiter zunehmen.

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