E-Invocing in der Slowakei:
E-Rechnungen inside SAP
E-Rechnungspflicht in der Slowakei
Ab 2027 verpflichtend für B2B und B2G
Die Slowakei führt ab dem 1. Januar 2027 eine umfassende E-Rechnungspflicht für inländische B2B- und B2G-Transaktionen ein. Das Land setzt dabei auf ein modernes Peppol-basiertes 5-Corner-Modell, bei dem zertifizierte Dienstleister (sogenannte „digitale Postboten“) die Rechnungen austauschen und gleichzeitig die Transaktionsdaten an die Finanzverwaltung melden.
B2G E-Invoicing in der Slowakei
Die bisherige B2G-Regelung über das alte IS-EFA-System wurde nie vollständig produktiv eingeführt. Ab dem 1. Januar 2027 gilt die strukturierte E-Rechnung auch für Lieferungen und Leistungen an öffentliche Auftraggeber einheitlich über das neue Peppol-basierte System.
Öffentliche Stellen und deren Lieferanten müssen dieselben Anforderungen erfüllen wie im B2B-Bereich: strukturierte Rechnungen im Format Peppol BIS (EN 16931) und Übermittlung über zertifizierte Access Points. Damit wird die bisherige parallele und unvollständige B2G-Lösung abgelöst.
Auf einen Blick
B2B E-Invoicing in der Slowakei
Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle in der Slowakei ansässigen Mehrwertsteuerpflichtigen für inländische B2B-Transaktionen strukturierte elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen können. Die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und umfasst sowohl den Versand als auch den Empfang.
Das vorgeschriebene Format ist Peppol BIS auf Basis des europäischen Standards EN 16931. Der Austausch erfolgt ausschließlich über zertifizierte „digitale Postboten“, die zugleich die Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung melden.
Papier- und unstrukturierte PDF-Rechnungen sind für die betroffenen inländischen Transaktionen ab dem Stichtag nicht mehr zulässig. Für die ersten drei Monate 2027 ist eine Soft-Landing-Phase ohne Sanktionen vorgesehen, damit Unternehmen technische Anlaufschwierigkeiten ohne unmittelbare Strafen beheben können. B2C-Transaktionen bleiben von der Pflicht ausgenommen.
Ausblick: EU-Regulierungen (ViDA) ab 2030
Ab dem 1. Juli 2030 wird die Pflicht im Rahmen der EU-weiten ViDA-Regelungen auf grenzüberschreitende B2B-Transaktionen ausgeweitet. Gleichzeitig entfallen die bisherigen Kontrollmeldungen (Kontrolný výkaz) und Zusammenfassenden Meldungen.
FAQ zu E-Invoicing in der Slowakei
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht im B2B in der Slowakei?
Ab dem 1. Januar 2027 für alle inländischen B2B- und B2G-Transaktionen zwischen in der Slowakei ansässigen Unternehmen.
Gilt die E-Rechnungspflicht in der Slowakei auch für ausländische Unternehmen?
Die Pflicht ab 2027 betrifft primär in der Slowakei ansässige mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen. Grenzüberschreitende Transaktionen folgen ab Juli 2030.
Dürfen in der Slowakei weiterhin PDF-Rechnungen versendet werden?
Für die ab 2027 betroffenen inländischen Transaktionen nein. Nur strukturierte Peppol-BIS-Rechnungen sind zulässig.
Welches System wird in der Slowakei verwendet?
Ein Peppol-basiertes 5-Corner-Modell mit zertifizierten „digitalen Postboten“, die zugleich an die Finanzverwaltung melden.
Was passiert bei Nichtbeachtung der E-Rechnungspflicht in der Slowakei?
Es drohen finanzielle Sanktionen. Für die ersten Monate 2027 ist eine Soft-Landing-Phase ohne Strafen vorgesehen.
Gilt die E-Rechnungspflicht in der Slowakei auch für Rechnungen an Privatpersonen (B2C)?
Nein. B2C-Transaktionen sind von der Pflicht ab 2027 ausgenommen.
Wie geht es mit der E-Rechnungspflicht in der Slowakei weiter?
Ab dem 1. Juli 2030 wird die Pflicht im Rahmen von ViDA auf grenzüberschreitende B2B-Transaktionen ausgeweitet.
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