E-Invocing in Spanien:
E-Rechnungen inside SAP
E-Rechnungspflicht in Spanien
Verpflichtend für B2B und B2G
Spanien baut sein digitales Rechnungs- und Meldesystem schrittweise aus. Neben dem bereits seit Langem bestehenden B2G-System und dem Echtzeit-Reporting (SII) kommen ab 2027/2028 zwei weitere wichtige Bausteine hinzu: die verpflichtende strukturierte B2B-E-Rechnung (Crea y Crece) und die Software-Anforderungen von Veri*Factu.
B2G E-Invoicing in Spanien
Die strukturierte E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber ist in Spanien bereits seit dem 15. Januar 2015 verpflichtend. Alle Lieferanten der öffentlichen Verwaltung müssen ihre Rechnungen im Format Facturae (XML) über die zentrale Plattform FACe (Punto General de Entrada de Facturas Electrónicas) einreichen.
Die Pflicht gilt für Rechnungen an staatliche, regionale und kommunale Stellen sowie an viele öffentliche Einrichtungen. FACe validiert die Rechnungen und leitet sie an den jeweiligen Empfänger weiter.
Die bestehenden B2G-Anforderungen bleiben von den neuen B2B-Regelungen unberührt und laufen parallel weiter.
Auf einen Blick
B2B E-Invoicing in Spanien
Die verpflichtende strukturierte B2B-E-Rechnung wird durch das Gesetz „Crea y Crece“ eingeführt und gestaffelt umgesetzt:
- Voraussichtlich ab 1. Oktober 2027 für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 8 Millionen Euro.
- Voraussichtlich ab 1. Oktober 2028 für alle übrigen Unternehmen und Selbstständigen.
Der genaue Starttermin hängt von der Veröffentlichung der Ministerialordnung ab (ca. im Oktober 2026). Die Rechnungen müssen in strukturiertem Format ausgetauscht werden. Spanien setzt auf ein hybrides Modell mit privaten Plattformen und einer öffentlichen Lösung der Steuerbehörde (SPFE). Zusätzlich müssen der Status der Rechnung und der Zahlungsstatus gemeldet werden.
Parallel dazu gilt ab 1. Januar 2027 (für Kapitalgesellschaften) bzw. 1. Juli 2027 (für Selbstständige) die Veri*Factu-Pflicht: Rechnungssoftware muss zertifiziert sein und manipulationssichere, nachvollziehbare Rechnungsdaten erzeugen. Unternehmen, die bereits dem SII unterliegen, sind von Veri*Factu ausgenommen.
Ausblick: EU-Regulierungen (ViDA) ab 2030
Ab dem 1. Juli 2030 greifen zusätzlich die EU-weiten Digital Reporting Requirements (ViDA) für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen. Spanien arbeitet daran, die bestehenden Systeme (SII, Veri*Factu und die neue E-Rechnung) besser aufeinander abzustimmen.
FAQ zu E-Invoicing in Spanien
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht im B2B in Spanien?
Voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2027 für Unternehmen mit einem Umsatz über 8 Mio. Euro und ab dem 1. Oktober 2028 für alle übrigen Unternehmen und Selbstständigen.
Gilt die E-Rechnungspflicht in Spanien auch für ausländische Unternehmen?
Die B2B-Pflicht betrifft Unternehmen und Berufstätige, die in Spanien ansässig sind oder eine Betriebsstätte haben.
Dürfen in Spanien weiterhin PDF-Rechnungen versendet werden?
Für die ab 2027/2028 betroffenen B2B-Transaktionen nein. Es sind strukturierte Formate erforderlich.
Welches System wird in Spanien verwendet?
Für B2G die Plattform FACe. Für B2B ein hybrides Modell mit privaten Plattformen und der öffentlichen Lösung SPFE der AEAT.
Was ist der Unterschied zwischen Veri*Factu und der B2B-E-Rechnung?
Veri*Factu regelt die manipulationssichere Erstellung der Rechnung in der Software. Die B2B-E-Rechnung (Crea y Crece) regelt den strukturierten Austausch zwischen Unternehmen.
Gilt die E-Rechnungspflicht in Spanien auch für Rechnungen an Privatpersonen (B2C)?
Nein, die aktuelle Pflicht betrifft den B2B-Bereich.
Wie geht es mit der E-Rechnungspflicht in Spanien weiter?
Ab 2027/2028 wird die strukturierte B2B-E-Rechnung schrittweise eingeführt. Ab Juli 2030 kommen die EU-weiten ViDA-Anforderungen hinzu.
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