E-Invocing in der Türkei:

E-Rechnungen inside SAP

E-Rechnungspflicht in der Türkei

Verpflichtend für B2B und B2G

Die Türkei verfügt über eines der am längsten etablierten und am weitesten fortgeschrittenen E-Rechnungssysteme weltweit. Mit den Systemen e-Fatura und e-Arşiv ist die elektronische Rechnungsstellung für den Großteil der Unternehmen bereits seit Jahren verpflichtend.

Die Schwellenwerte wurden schrittweise gesenkt, sodass seit 2026 nahezu alle Rechnungen elektronisch ausgestellt werden müssen.

B2G E-Invoicing in der Türkei

Die strukturierte E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber ist in der Türkei seit mehreren Jahren verpflichtend. Öffentliche Stellen empfangen Rechnungen über das e-Fatura-System der Steuerbehörde GİB (Gelir İdaresi Başkanlığı). Das Format ist UBL-TR. Die B2G-Anforderungen sind in das allgemeine E-Rechnungssystem integriert.

Auf einen Blick

B2G-Pflicht Schon lange Pflicht
B2B-Pflicht Spätestens seit 2026
Format

UBL-TR (e-Fatura) / e-Arşiv

Netzwerk

GİB e-Fatura /
e-Arşiv

Inländische Transaktionen

Verpflichtend

Internationale Transaktionen

Export-Rechnungen müssen elektronisch ausgestellt werden

Archivierung 10 Jahre

B2B E-Invoicing in der Türkei

Für B2B-Transaktionen zwischen registrierten Steuerpflichtigen ist die Nutzung von e-Fatura verpflichtend, sobald bestimmte Umsatzschwellen überschritten werden (aktuell in der Regel ab ca. 2–3 Mio. TRY Jahresumsatz, mit niedrigeren Schwellen in bestimmten Branchen wie E-Commerce). Die Rechnung muss in Echtzeit über die GİB-Plattform freigegeben (Clearance) werden und mit einer digitalen Signatur (mali mühür) versehen sein. Das Format ist UBL-TR.

Für Rechnungen an nicht im e-Fatura-System registrierte Empfänger sowie für B2C-Transaktionen wird e-Arşiv verwendet. Seit dem 1. Januar 2026 entfallen die bisherigen Betragsschwellen weitgehend – fast alle Rechnungen müssen elektronisch ausgestellt werden. Papier- und unstrukturierte Rechnungen sind für betroffene Unternehmen nicht mehr zulässig.

Ausblick: E-Rechnungen in der Türkei & Europa

Die Türkei hat das Ziel einer nahezu vollständigen elektronischen Rechnungsstellung bereits weitgehend erreicht. Weitere technische Updates (z. B. Schema-Anpassungen) erfolgen laufend. Eine Angleichung an europäische Standards (z. B. Peppol) ist derzeit nicht geplant.

FAQ zu E-Invoicing in der Türkei

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht im B2B in der Türkei?

Für viele Unternehmen bereits seit 2014/2018. Seit 2026 gelten deutlich niedrigere bzw. entfallene Schwellen – nahezu alle Rechnungen müssen elektronisch ausgestellt werden.

Gilt die E-Rechnungspflicht in der Türkei auch für ausländische Unternehmen?

Ausländische Unternehmen mit Umsatzsteuerpflicht in der Türkei können betroffen sein, insbesondere bei lokalen Lieferungen.

Dürfen in der Türkei weiterhin PDF- oder Papierrechnungen versendet werden?

Nein. Für betroffene Unternehmen sind nur noch e-Fatura bzw. e-Arşiv zulässig.

Welches System wird in der Türkei verwendet?

Das zentrale System der GİB mit e-Fatura (Clearance für B2B) und e-Arşiv (für B2C und nicht registrierte Empfänger).

Was passiert bei Nichtbeachtung der E-Rechnungspflicht in der Türkei?

Es drohen hohe Bußgelder (besondere Ordnungswidrigkeiten nach dem Steuerverfahrensgesetz), die mehrere Millionen TRY erreichen können.

Gilt die E-Rechnungspflicht in der Türkei auch für Rechnungen an Privatpersonen (B2C)?

Ja, in der Regel über e-Arşiv. Seit 2026 entfallen die früheren Betragsschwellen weitgehend.

Wie geht es mit der E-Rechnungspflicht in der Türkei weiter?

Das System ist bereits sehr weit fortgeschritten. Weitere technische Anpassungen und möglicherweise niedrigere Schwellen sind möglich.

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