E-Invocing in der Türkei:
E-Rechnungen inside SAP
E-Rechnungspflicht in der Türkei
Verpflichtend für B2B und B2G
Die Türkei verfügt über eines der am längsten etablierten und am weitesten fortgeschrittenen E-Rechnungssysteme weltweit. Mit den Systemen e-Fatura und e-Arşiv ist die elektronische Rechnungsstellung für den Großteil der Unternehmen bereits seit Jahren verpflichtend.
Die Schwellenwerte wurden schrittweise gesenkt, sodass seit 2026 nahezu alle Rechnungen elektronisch ausgestellt werden müssen.
B2G E-Invoicing in der Türkei
Die strukturierte E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber ist in der Türkei seit mehreren Jahren verpflichtend. Öffentliche Stellen empfangen Rechnungen über das e-Fatura-System der Steuerbehörde GİB (Gelir İdaresi Başkanlığı). Das Format ist UBL-TR. Die B2G-Anforderungen sind in das allgemeine E-Rechnungssystem integriert.
Auf einen Blick
B2B E-Invoicing in der Türkei
Für B2B-Transaktionen zwischen registrierten Steuerpflichtigen ist die Nutzung von e-Fatura verpflichtend, sobald bestimmte Umsatzschwellen überschritten werden (aktuell in der Regel ab ca. 2–3 Mio. TRY Jahresumsatz, mit niedrigeren Schwellen in bestimmten Branchen wie E-Commerce). Die Rechnung muss in Echtzeit über die GİB-Plattform freigegeben (Clearance) werden und mit einer digitalen Signatur (mali mühür) versehen sein. Das Format ist UBL-TR.
Für Rechnungen an nicht im e-Fatura-System registrierte Empfänger sowie für B2C-Transaktionen wird e-Arşiv verwendet. Seit dem 1. Januar 2026 entfallen die bisherigen Betragsschwellen weitgehend – fast alle Rechnungen müssen elektronisch ausgestellt werden. Papier- und unstrukturierte Rechnungen sind für betroffene Unternehmen nicht mehr zulässig.
Ausblick: E-Rechnungen in der Türkei & Europa
Die Türkei hat das Ziel einer nahezu vollständigen elektronischen Rechnungsstellung bereits weitgehend erreicht. Weitere technische Updates (z. B. Schema-Anpassungen) erfolgen laufend. Eine Angleichung an europäische Standards (z. B. Peppol) ist derzeit nicht geplant.
FAQ zu E-Invoicing in der Türkei
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht im B2B in der Türkei?
Für viele Unternehmen bereits seit 2014/2018. Seit 2026 gelten deutlich niedrigere bzw. entfallene Schwellen – nahezu alle Rechnungen müssen elektronisch ausgestellt werden.
Gilt die E-Rechnungspflicht in der Türkei auch für ausländische Unternehmen?
Ausländische Unternehmen mit Umsatzsteuerpflicht in der Türkei können betroffen sein, insbesondere bei lokalen Lieferungen.
Dürfen in der Türkei weiterhin PDF- oder Papierrechnungen versendet werden?
Nein. Für betroffene Unternehmen sind nur noch e-Fatura bzw. e-Arşiv zulässig.
Welches System wird in der Türkei verwendet?
Das zentrale System der GİB mit e-Fatura (Clearance für B2B) und e-Arşiv (für B2C und nicht registrierte Empfänger).
Was passiert bei Nichtbeachtung der E-Rechnungspflicht in der Türkei?
Es drohen hohe Bußgelder (besondere Ordnungswidrigkeiten nach dem Steuerverfahrensgesetz), die mehrere Millionen TRY erreichen können.
Gilt die E-Rechnungspflicht in der Türkei auch für Rechnungen an Privatpersonen (B2C)?
Ja, in der Regel über e-Arşiv. Seit 2026 entfallen die früheren Betragsschwellen weitgehend.
Wie geht es mit der E-Rechnungspflicht in der Türkei weiter?
Das System ist bereits sehr weit fortgeschritten. Weitere technische Anpassungen und möglicherweise niedrigere Schwellen sind möglich.
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